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Sep 04th
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Klimarahmenkonvention

Die Klimarahmenkonvention (UNFCCC), die 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Zusammenarbeit (UNCEP) in Rio de Janeiro von fast allen Staaten unterzeichnet wurde und 1994 in Kraft getreten ist, hat laut Artikel 2 des Vertrages zum Ziel „die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störungen des Klimasystems verhindert wird“. Wie aus diesem Zitat deutlich wird, legt die Konvention aus Rio de Janeiro lediglich eine allgemeine Verständigung über die internationalen Ziele fest. Konkrete Angaben, mit welchen Instrumenten die Ziele zu erreichen sein sollen, findet man – wie der Name schon sagt –  in der Rahmenkonvention nicht. Über die genaue Ausgestaltung wird auf den UN-Klimakonferenzen verhandelt. Die ersten konkreten Vereinbarungen sind vertraglich in dem Kyoto-Protokoll und den Beschlüssen von Marrakesch enthalten.



Die Klimarahmenkonvention stützt sich auf das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung. Allerdings ist diese gemeinsame Verantwortung in unterschiedliche Verantwortlichkeiten unterteilt. Die Vertragspartner wurden zu diesem Zwecke in drei verschiedene Kategorien eingeteilt: Annex I beinhaltet die Industriestaaten, Annex II fasst die OECD-Staaten aller Industriestaaten zusammen und in Annex III sind alle übrigen Staaten – Entwicklungsländer und Schwellenländer – aufgeführt. Die Staaten, die im Annex I und Annex II aufgelistet sind, tragen als die großen CO2-produzierenden, wirtschaftlich starken Staaten auch eine größere Verantwortung als diejenigen, die im Annex III aufgeführt sind. Genau da gibt es in jüngerer Vergangenheit aber Diskussionen: China und Indien sind bei den Annex III-Staaten eingeordnet, sind aber eigentlich keine Schwellenländer mehr, sondern verfügen über eine sehr starke und leider auch sehr viele Emissionen produzierende Industrie. Dementsprechend gibt es Bemühungen, den Status dieser beiden Statten schnellstmöglich zu ändern.

Die Annex I-Staaten haben sich entsprechend ihrer Verantwortung dazu verpflichtet, im Rahmen der Klimarahmenkonvention ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 zu reduzieren. Die Staaten die im Annex II aufgeführt sind – Annex I Länder plus Monaco, Kroatien, Slowenien und Liechtenstein – haben ebenfalls konkreten Verpflichtungen zur Reduktion ihrer Emissionen übernommen.