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Antarktis-Abkommen

Die Motive, die dafür sprechen, die Arktis zu schützen sind vielschichtig. Zum einen stellt die Arktis ein Ökosystem dar, welches noch kaum vom Menschen auf direkte Weise beeinflusst wurde zum anderen ist die Unversehrtheit dieses Ökosystems von zentraler Bedeutung für das gesamte Weltklima.

Das Antarktis-Abkommen (oftmals auch Antarktisvertrag genannt) ist 1961 in Kraft getreten und wurde bereits einmal verlängert. Vom heutigen Stand aus soll es bis 2041 an Gültigkeit behalten. Nach Artikel 6 des Vertrages sind alle Gebiete südlich des 60. Breitengrades betroffen. Nicht gültig ist der Vertrag allerdings für einen Reihe von Inseln, die geographisch zur Arktis zählen. So zum Beispiel die Bouvetinsel, die zu Norwegen gehört oder die Heard and McDonaldinseln, die zu Australien zählen.



Vertragspartner sind einerseits diejenigen Staaten, die traditionell Hoheitsansprüche an das Gebiet stellen, also Norwegen, Chile, Argentinien, Großbritannien, Frankreich, Australien und Neuseeland und andererseits die Staaten, die einen stimmberechtigten Konsultativstatus besitzen. Zu den zuletzt genannten gehören Belgien, Polen, Italien, Ukraine, Russland, Spanien, Finnland, Deutschland, Brasilien, USA, die Niederlande, Japan, Indien, Schweden, China, Uruguay, Südafrika, Peru, Südkorea, Ecuador und Bulgarien.

Staaten wie zum Beispiel Deutschland, das keinen Hoheitsanspruch auf die Arktis geltend machen kann, können den stimmberechtigten Konsultativstatus dann erwerben, wenn sie vor Ort dauerhaft in wissenschaftliche Forschungsprojekte involviert sind.

Alle Staaten haben sich dazu verpflichten, von ihren Gebietsansprüchen – soweit diese bestehen – nicht Gebrauch zu machen. Stattdessen soll die Antarktis als einzigartiger Naturraum mit seinen empfindlichen Ökosystemen bewahrt werden und nur zu wissenschaftlichen und friedlichen Zwecken genutzt werden.

Das Antarktis-Abkommen wird durch weitere Abkommen erweitert. Unter anderem sind dies die Maßnahmen zur Erhaltung der arktischen Fauna und Flora durch Einrichtung von Schutzzonen und Bestimmung zu schützender Arten von 1964, die Konvention zum Schutz arktischer Robben von 1978, die Konvention zur Suche und Ausbeutung von mineralischen Rohstoffen von 1988 und das Abkommen über das Verbot des Ausbaus von Bodenschätzen bis 2041, welches im Jahre 1991 beschlossen wurde.

Der Klimawandel, der sich erheblich auf die Arktis auswirkt, schädigt dabei nicht nur die Umwelt nachhaltig, sondern hat auch Folgen für die indigenen Völker der Arktis. Sie können nicht mehr ihrer traditionellen Lebensweise nachgehen, welches zum Verlust der kulturellen Identität führen kann. Da sich die Verbreitung und der Ernährungszustand einzelner Tierarten verändern, ist auch die Nahrungsversorgung bedroht.